Im Unterschied zu Coaching, Therapie und Beratung bezieht sich Supervision im Schwerpunkt auf berufliche Zusammenhänge. Ganz allgemein definiert ist Supervision ein Weiterbildungs-, Beratungs- und Reflexionsverfahren, in dem es um berufliche Themen geht.
Arten und Formen von Supervision
Einzelsupervision
Einzelsupervision bezeichnet ein Setting zu zweit: Supervisor*in und Supervisand*in reflektieren die beruflichen Fragestellungen der Supervisand*in.
Themen können unter anderem sein: die Zusammenarbeit mit Kolleg*innen, belastende Erfahrungen mit Klient*innen, die Balance zwischen Beruf und Familie, berufliche Veränderungswünsche u.ä.
Vorteile dieser Form von Supervision sind die fokussierte Ausrichtung auf die Fragestellung der Supervisand*in, der sehr geschützte und vertrauliche Rahmen durch das 1-zu-1-Setting sowie die ausschließliche Ausrichtung an den Bedürfnissen und der Zielsetzung der Supervisand*in.
Teamsupervision
In der Teamsupervision reflektieren Mitglieder von Teams, Projekt-, oder Arbeitsgruppen ihre Arbeit- und Kommunikationsprozesse unter Begleitung von einem externen Supervisor*in.
Die Mitglieder des Teams haben alle den selben institutionellen Hintergrund. In der Praxis wird Teamsupervision häufig mit Fallsupervision verbunden.
Fallsupervision
Im Vergleich zur Teamsupervision liegt in der Fallsupervision der Fokus der Supervision auf den von den Supervisand*innen eingebrachten Fällen aus ihrem Arbeitsalltag. Dabei ist es nicht wichtig, ob die Supervisand*innen den selben institutionellen Hintergrund haben oder aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen kommen bzw. bei verschiedenen Anstellungsträgern beschäftigt sind, da der Fokus der Supervision auf den eingebrachten Fällen liegt.
Gruppensupervision
Zur Gruppensupervision treffen sich Teilnehmende aus unterschiedlichen Einrichtungen und Berufsgruppen zur Bearbeitung von Fragen und Herausforderungen aus ihren beruflichen Zusammenhängen.
Leitungssupervision
Leitungssupervision ist ein spezielles Setting der Einzel-, Team- oder Gruppensupervision, in dem Führungskräfte ihre Arbeits- und Kommunikationszusammehänge reflektieren und vor allem ihre Führungsaufgaben in den Blick nehmen.
Konfliktsupervision
Konfliktsupervision ist die meist zeitlich begrenzte und aus akutem Anlass initiierte Supervision, die mit Hilfe des Supervisors Kommunikationszusammenhänge reflektiert, die von den Supervisand*innen als Konflikt wahrgenommen werden.
Durch die Beschreibung dieser Formen ist deutlich geworden, dass die genannten Supervisionsformen mitunter Überschneidungen haben: Zum Beispiel ist eine Leitungssupervision sehr oft eine Einzelsupervision, eine Konfliktsupervision ist in der Regel eine Teamsupervision und im Rahmen von einer Gruppensupervision werden sehr oft Fälle besprochen.
Sonderformen der Supervision
Neben den genannten klassischen Formen der Supervision gibt es noch einige Sonderformen:
Kontrollsupervision
Dieser Begriff stammt aus der psychoanalytischen Tradition und bezeichnet die Supervision, die eine Therapeut*in, eine Berater*in oder eine Supervisor*in bei einer erfahrenen Supervisor*in in Anspruch nimmt, um die eigene Arbeit kontrollieren zu lassen. In der systemischen Supervision wird der Begriff der Kontrollsupervision abgelehnt, weil es illusorisch erscheint, dass die besprochene Arbeit im engeren Sinne kontrolliert werden kann. Es wird deshalb allgemein von Supervision gesprochen.
Lehrsupervision
Therapeut*innen, Berater*innen, Coaches, Supervisor*innen, die während ihrer Ausbildung Supervision in Anspruch nehmen bezeichnen dies als Lehrsupervision.
Intervision
Intervision ist kollegiale Beratung ohne externen Supervisor*in.
Nach klar vereinbarten Regeln und mit klaren Rolle werden Fälle und Situationen aus der beruflichen Praxis besprochen.
Weiterführende Literatur:
Andrea Ebbecke-Nohlen, Einführung in die systemische Supervision, Heidelberg 2015 (3. Auflage) Hier ansehen
Heidi Neumann-Wirsig, Jedes Mal anders. 50 Supervisionsgeschichten und viele Möglichkeiten, Heidelberg 2011. Hier ansehen