Hinweise zur Durchführung von Coaching & Supervison angesichts der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Coaching- und Supervisionssitzungen sind aber grundsätzlich möglich. Wichtig ist dabei, dass die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Wenn Sie Fragen haben oder sich unsicher fühlen, dann scheuen Sie sich bitte nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen. Es besteht auch grundsätzlich immer die Möglichkeit, Coaching und Supervisionssitzungen in digitaler Form über eine Videokonferenztool durchzuführen.

Im Folgenden einige Hinweise zu den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und den Hygieneregelungen in meiner Praxis.

 

Was ist rechtlich erlaubt und möglich?

Einzelsitzungen dürfen auch unter den geltenden Bedingungen der Kontaktbeschränkungen stattfinden.

Teamsupervisionen von Mitarbeitenden, die räumlich zusammenarbeiten, gelten als Arbeitssetting und dürfen stattfinden. Sie gelten als „Arbeit“ und nicht als „Veranstaltung“ im Sinne der Verlautbarungen der Bundesregierung. Der Grundgedanke dabei ist, dass hier nicht Menschen zusammenkommen, die ansonsten keinen Kontakt zueinander hätten, sondern Arbeitssitzungen/ Supervisionssitzungen stattfinden, die zum normalen, professionellen Arbeitsgeschehen gehören. Das ist ganz unabhängig davon, wo die Sitzung stattfindet – soweit die bekannten Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden.

Gruppensupervisionen, in denen Menschen zusammenkommen, die im Alltag räumlich nicht miteinander arbeiten, sollten aktuell nicht stattfinden. (z.B. Sitzung von Gruppen von Führungskräften oder auch Teams, die im Alltag räumlich getrennt arbeiten). Es ist empfohlen, solche Beratungssettings derzeit nicht in analoger Form durchzuführen. Ich richte mich nach dieser Empfehlung. Als Alternative können diese Supervisionen als Videokonferenzen durchgeführt werden. Es gibt inzwischen zahlreiche technische Möglichkeiten. Ich berate Sie gerne!

 

Welche Abstands- und Hygieneregeln gelten in meiner Praxis?

1) Ich bitte Sie darum, dass wir alle einen Mund-Nasen-Schutz so lange tragen, bis alle Beteiligten sitzen. Dann kann der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden.

2) Ich verwende eine CO2-Ampel als Hilfsmittel zur Corona-Vorsorge. Wenn viel ausgeatmetes CO2 in der Luft ist, dann sind auch viele Aerosole in der Luft. Die CO2-Ampel warnt vorher, so dass die Praxisräume rechtzeitig gelüftet werden können.

3) Die Räume werden so belegt, dass die geltenden Abstands- und Quadratmeterregelungen eingehalten werden. Die Stühle müssen im Abstand von mindestens jeweils 1,50 Metern stehen.

4) Eine regelmäßige Desinfektion wird nach jedem Beratungsgespräch durchgeführt.

5) Wenn Sie sich krank fühlen oder  Symptome wahrnehmen und/oder Kontakt zu erkrankten Personen innerhalb der letzten 14 Tage hatten, sollten Sie bitte unbedingt zu Hause bleiben und die Praxisräume nicht aufsuchen. Wenn Sie aufgrund eines Corona-Verdachtes die Coaching- oder Supervisionssitzung kurzfristig absagen, fällt für Sie kein Ausfallhonorar an.

 Ich denke, dass durch die Beachtung dieser Hygiene- und Abstandsregeln ein etwaiges Ansteckungsrisiko minimiert werden kann und erfolgreiche und zielführende Beratungsprozesse möglich sind.

Es ist mir ein großes Anliegen, das die Coaching- und Supervisionssitzungen so sicher wie nur irgend möglich durchgeführt werden und Sie mit einem sicheren und guten Gefühl teilnehmen können. Deshalb: Wenn Sie weitere Fragen haben oder sich noch unsicher fühlen, dann scheuen Sie sich bitte nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen,

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen,
herzliche Grüße,